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INTERVIEW
Lesen Sie hier das Interview mit Oliver Harth und Bernd Vorbeck, Geschäftsführer der Universal-Investment

KONSORT

Depotbanken in Deutschland 2010.

Interview im Rahmen des UI-Sponsorings der Studie

"Depotbanken im Härtetest" – titelte kürzlich das Handelsblatt und bezog sich dabei auf das Depotbank-Rundschreiben, das die Bafin im Juli 2010 veröffentlicht hatte. Vielen kleinen Depotbanken drohe das Aus, nur große Depotbanken oder Global Custodians könnten das Geschäft langfristig profitabel betreiben. Welche Veränderungen sich durch das Bafin-Schreiben tatsächlich ergeben, welche Chancen gerade auch für kleine Depotbanken bestehen und welche Rolle dabei eine Kapitalanlagegesellschaft spielen kann, erläutern Oliver Harth und Bernd Vorbeck, Geschäftsführer der Universal-Investment, im Gespräch.

Oliver HarthBernd Vorbeck

Depotbanken in Deutschland (DiD): Was sind denn die wesentlichen Änderungen, die mit dem Bafin-Schreiben verbunden sind?

Harth: Die Aufsicht zieht die Konsequenzen aus dem Fall Madoff und der Finanzkrise. Das betrifft alle Kapitalmarktteilnehmer. In diesem Kontext ist auch das Bafin-Schreiben einzuordnen. Wichtige Änderungen sind die Verschärfung der Anlagegrenzprüfung, die Kontrollfunktion, die die Zweigniederlassung der Depotbank im Inland nunmehr zwingend wahrnehmen muss und das Auswahlverschulden der Depotbank, wenn ein ausländischer Verwahrer hinzugezogen wird.

Vorbeck: Aber es spielen nicht nur regulatorische Veränderungen eine Rolle, auch die Investoren machen Druck. Denn gerade institutionelle Anleger achten immer stärker auf Best Execution sowie auf Kosten- und Transaktionseffizienz. Über das reine Verwahrgeschäft hinaus also Sekundär- und Tertiärerträge zu erzielen, wird für Depotbanken immer schwieriger. Dies wird zu einer weiteren Aufspaltung der Wertschöpfungskette auf der Depotbankseite führen. Aufsicht und Kunden werden stärker auf eine Trennung des reinen Verwahrgeschäfts vom Zusatzgeschäft achten. Gerade Konzernlösungen werden es daher schwerer haben.

DiD: Wie sollten Depotbanken reagieren? Welche Konsequenzen drohen?

Harth: Im Moment sehen wir auf der Depotbankenseite eine Zweiklassen-Gesellschaft. Einerseits haben einige Banken in den vergangenen Jahren in ihre Systeme investiert und den Automatisierungsgrad erhöht. Das zeigt ja auch Ihre Studie. Andererseits gibt es Institute, die diesen Schritt noch vor sich haben. Aber unabhängig davon, ob das Investment schon getätigt wurde oder noch bevorsteht, die regulatorischen Rahmenbedingungen werden in jedem Fall steigen. Das zieht weitere Investitionen und Folgekosten in System-Updates und Personal nach sich. Daher stellt sich für viele Depotbanken schon die Frage, stemmen sie das alles alleine oder greifen sie auf externe Lösungen zurück. Und dass es hierzu eine größere Bereitschaft gibt, belegt ihre Studie ja ebenfalls.

DiD: Wird das nicht zu einer Konsolidierung bei den Depotbanken führen?

Vorbeck: Das glaube ich eher nicht. Denn Fakt ist, dass die Global Custodians schon heute viel Geschäft auf sich ziehen. Nehmen wir als Beispiel unser Haus. Bei zwei Dritteln unserer Assets arbeiten wir mit Global Custodians als Partner zusammen, obwohl es in Deutschland 50 bis 60 Depotbanken gibt. Faktisch hat also schon ein großer Teil der Konsolidierung stattgefunden.

Ich bin viel eher der Meinung, dass die KAG-Branche die Blaupause für den Depotbankenmarkt liefert. Die Anzahl der KAGs ist in den vergangenen Jahren nicht massiv zurückgegangen. Wenn Sie sich diese Entwicklung vor Augen führen, dann werden wir auch noch in drei bis vier Jahren in etwa so viele Depotbanken haben wie heute. Allerdings mit teilweise veränderten Geschäftsmodellen, wie wir es auf KAG-Seite erlebt haben.

Harth: Das kann sogar zu Neueintritten in den Depotbankenmarkt führen. Denn eine Variante im Bafin-Rundschreiben sieht ja vor, dass die Depotbank sehr stark mit den KAG-Systemen arbeiten kann. Dadurch können sowohl bestehende Depotbanken als auch Newcomer ihr Geschäft sehr stark auf die Custody-Funktionen wie Settlement, Verwahrung und Abwicklung konzentrieren. Die übrigen Funktionen erledigt dann ein nationaler Partner unter Aufsicht der Depotbank. Das ist durchaus ein Modell, das auch eine neue Adresse ohne große Vorleistungen realisieren könnte.

DiD: Warum soll eine Depotbank zu einer KAG gehen? Sind Depotbanken als originärer Partner nicht besser geeignet?

Harth: Ganz eindeutig nein. Als kleine oder mittelgroße Depotbank laufe ich immer Gefahr, dass ich in der Kooperation mit einer größeren Bank meine Kunden über kurz oder lang an einen Wettbewerber verliere. Denn die andere Bank ist ja im Zweifel auch mein Konkurrent. Und dieses Szenario ist auch ein Grund dafür, dass eine zahlenmäßige Konsolidierung in den vergangenen Jahren nicht stattgefunden hat.

Vorbeck: Wenn ich als Depotbank jedoch mit einer KAG zusammenarbeite, gehe ich dieser Gefahr aus dem Wege. Und mit einer KAG hole ich mir zudem bei der Prüfung der Anlagegrenzen sowie der Abstimmung und Erstellung einer unabhängigen Fondsbuchhaltung einen Partner an Bord, der dies schon seit jeher im Rahmen seines gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Auftrags macht. Als Depotbank kann ich mir damit langjähriges Know-how und eingespielte Prozesse sehr schlank zu Nutze machen. Und bei Universal-Investment kommt noch die Unabhängigkeit von Konzerninteressen oder einem dominierenden Gesellschafter hinzu.

DiD: Welche Rolle kann eine KAG wie Universal-Investment in diesem Zusammenhang übernehmen?

Harth: Wir administrieren gegenwärtig 17 Mrd. Euro für andere KAGs und Depotbanken und arbeiten mit über 30 Depotbanken aus dem In- und Ausland zusammen. Diese Konstellation ist in Deutschland einmalig. Wir haben also die Erfahrung, technischen Systeme und Prozesse, um mit den unterschiedlichsten Partnern und Parametern klar zu kommen. Schon heute geht die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Depotbanken deshalb weiter als üblich. So unterstützen wir mehrere Depotbanken bei einzelnen Aufgaben, z.B. der Prüfung der Anlagegrenzen. Für zwei Depotbanken, die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank aus Österreich und die deutsche Niederlassung der Schweizer Privatbank Pictet, erbringen wir sogar umfassendere Depotbank-Services. Pictet ist zum Beispiel die erste Depotbank in Deutschland, die im großen Stil die Systeme einer KAG nutzt.

Vorbeck: Wir übernehmen für diese Partner von der Fondsbuchhaltung, über die Reconciliation bis zur Unterstützung bei der gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anlagegrenzprüfung umfassende Leistungen. Grundsätzlich können Depotbanken ihr Leistungspaket ganz individuell aus unterschiedlichen Modulen zusammenstellen – so wie es ihren Bedürfnissen entspricht und aufsichtsrechtlichen Belangen gerecht wird. Die Besonderheit unseres Leistungsangebots für Depotbanken zeichnet sich auch dadurch aus, dass wir alle Services anbieten können, unabhängig davon, bei welcher Kapitalanlagegesellschaft der Fonds juristisch geführt wird. Unsere Prozesse des Bestandsabgleichs oder der Prüfung von Anlagegrenzen sind so flexibel umgesetzt, dass wir sie für alle Mandate einer Depotbank durchführen können.

 

 

 

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